Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Für alle unsere Angebote, Verträge und Lieferungen sind ausschließlich die folgenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen maßgebend. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Angebote:
Angebote sind als unverbindliche Vorschläge zu betrachten. Maße, Gewichts-, Qualitäts- und Leistungsangaben sowie Abbildungen und Maßzeichnungen sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht als verbindlich bezeichnet sind. Bei Sonderanfertigungen ist für Qualität und Ausführung das vom Kunden genehmigte Endmuster/Andruckmuster verbindlich.
3. Urheberrecht:
Das Urheberrecht an unseren Modellen/Zeichnungen und Mustern verbleiben bei uns. Sie sind dem Empfänger nur zum persönlichen Gebrauch anvertraut. Ohne unsere schriftliche Genehmigung dürfen sie nicht kopiert oder vervielfältigt werden, auch nicht dritten Personen, insbesondere Wettbewerbern mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden. Widerrechtliche Benutzung durch den Empfänger oder dritte hat zivil- und strafrechtliche Folgen. Die Modelle, Zeichnungen und sämtliche Muster sind uns im Falle der Nichtbestellung sofort zurückzugeben.
4. Auftragsannahme:
Alle Aufträge auch solche, welche von unseren Vertretungen angenommen werden, sind erst dann für uns verbindlich, wenn diese von uns schriftlich oder durch Lieferung bestätigt sind. Da wir Lieferteile oder Leistungen von einem Vorlieferanten (evtl. Ausland) beziehen, sind wir zum Rücktritt von diesem Vertrag berechtigt, wenn wir drei Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem wir vertraglich zur Lieferung verpflichtet sind, die Ware aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, von unserem Vorlieferanten nicht in vertragsgerechter Qualität erhalten haben, obwohl wir ein ausreichendes Deckungsgeschäft abgeschlossen und alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, um die Vorlieferung sicherzustellen.
5. Preise:
Wenn nicht anders vereinbart, ab Werk, incl. Verpackung, Preisanpassungen (Lohnerhöhungen, Materialpreissteigerungen, Wechselkursänderungen etc., die uns bei der Bestellannahme noch nicht bekannt waren), behalten wir uns vor. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung separat ausgewiesen.
6. Zahlung:
Wenn nicht anders vereinbart, innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto ohne Abzug. Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Zielüberschreitung berechnen wir 2% über Diskontsatz. Zahlungen gegenüber Vertretern sind nicht statthaft und haben keine Befreiende Wirkung. Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung irgendwelcher Gegenansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
7. Lieferung und Lieferverzug:
Liefertermine und Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluss. Der Besteller kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist die Firma BB Accessoires auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt die Firma BB Accessoires in Verzug. Hat der Besteller Anspruch auf Ersatz eines Verzugschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit der Firma BB Accessoires auf höchstens 5 % des vereinbarten Bestellpreises. Will der Besteller darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Lieferung verlangen, muss er der Firma BB Accessoires nach Ablauf der 6-Wochen-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Besteller Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, sind Ansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist der Firma BB Accessoires während sie in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet sie mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Die Firma BB Accessoires haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt die Firma BB Accessoires bereits mit Überschreitendes Liefertermins oder Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Bestellers bestimmen sich nach Absatz 2 Satz 3-5 dieses Abschnitts. Höhere Gewalt oder bei der Firma BB Accessoires oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die die Firma BB Accessoires ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Bestellgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zuliefern, verändern die in Absatz 3 dieses Abschnitts genanten Termine und Frist um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Besteller von Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen der Firma BB Accessoires für den Besteller zumutbar sind.
8. Sachmangel und Haftung:
Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängel verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Die Feststellung von Mängeln ist unverzüglich unter Übersendung eines Musters aus der beanstandeten Lieferung schriftlich zu melden. Hat die Firma BB Accessoires aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet sie beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für leicht fahrlässige durch einen Mangel des Bestellgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet. Unabhängig von einem Verschulden der Firma BB Accessoires bleibt eine etwaige Haftung der Firma bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Ziff.7 abschließend geregelt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Firma BB Accessoires für die von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachten Schäden.
9. Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Der Besteller ist verpflichtet, bis zu diesem Zeitpunkt die uns gehörenden Waren (Vorbehaltwaren) pfleglich zu behandeln, sie getrennt zu lagern und sie auf seine Kosten gegen Beschädigung, Zerstörung und zufälligen Untergang zu versichern. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie bei Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen. Bei zu vertretender Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, der vorgenannten Verpflichtungen und unberechtigten Verfügungen sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt in der Übernahme, der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie an der Pfändung des Liefergegenstandes durch uns nur vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten. Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig. Sämtliche dem Besteller hinsichtlich der Vorbehaltsware aus Weiterveräußerung oder aus sonstigen Rechtsgründen zustehenden Forderungen tritt er in voller Höhe an uns ab. Übersteigt der Wert der abgetretenen Forderung unsere Ansprüche um mehr als 20% so werden wir die überschüssigen Sicherheiten freigeben. Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ermächtigt. Auf unser Verlangen hat er, sobald er gegen eine der vorgenannten Verpflichtungen verstößt, seinen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. in diesem Fall dürften auch wir eine solche Anzeige vornehmen. Die Ermächtigung des Bestellers zur Veräußerung der Vorbehaltsware, ferner zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlicht bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Verfügungen, bei Wechsel- und Scheckprotesten sowie auch dann, wenn gegen den Besteller ein Insolvenzverfahren beantragt ist. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware sofort in Besitz zu nehmen. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt in der Übernahme nur dann, wenn wir diese ausdrücklich erklären. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
10. Sonstige Rechte:
Der Besteller ist verpflichtet, uns seine Vermögensverhältnisse wahrheitsgetreu auf Befragen zu offenbaren. Bei schuldhafter Falschauskunft, insbesondere dann, wenn Fragen nach der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gem. §§ 899 ff ZPO und nach fehlgeschlagenen Vollstreckungsversuchen unrichtig beantwortet wurden, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Da wir bei der Herstellung unserer Waren insbesondere Sonderaufträge erhebliche Vorleistungen zu erbringen haben, können wir, wenn sich die Vermögenslage des Bestellers nach Vertragsabschluß erheblich verschlechtert hat, insbesondere wenn der Besteller zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach den §§ 899 ff ZPO veranlasst wurde oder Vollstreckungsversuche gegen ihn fehlgeschlagen sind. Anzahlungen entsprechend unseren Vorleistungen verlangen. Sollten diese Anzahlungen nicht fristgerecht eingehen, sind wir nach Mahnung zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Haben sich seit Auftragserteilung die wirtschaftlichen Verhältnisse so erheblich verändert, dass dem Besteller die Erfüllung billigerweise nicht zugemutet werden kann, so ist er mit unserer Zustimmung zum Rücktritt berechtigt.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
11.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Firma BB Accessoires Bernd Beck
11.2. Für sämtliche gegenwärtigen zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand der Firma BB Accessoires Bernd Beck
11.3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
12. Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich.
13. Datenschutz:
Wir weisen darauf hin, dass bei Auftragserteilung die Daten ihrer Firma durch unsere EDV maschinell gespeichert werden (BDSG § 26).
14. Der Vertrag untersteht deutschem Recht